Basar
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betriebsform des Handels mit vorwiegender Verbreitung im Orient. Kennzeichen sind ein breites Warenangebot an Konsumgütern (z.B. Fleisch, Fisch, Obst, Gemüse, Gewürze, Textilien, Schuhe) durch zahlreiche Kleinhändler, die Präsentation an einzelnen Ständen in Basarhallen oder auf offener Straße und die freie wort- und gestenreiche Verhandlung der Preise.
Übernahme des Begriffs beim Verkauf von Waren zu Wohltätigkeitszwecken (z.B. Weihnachtsbasar).
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