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Berufsbildungspass

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vom Bundesausschuss für Berufsbildung durch Beschluss vom 25.10.1974 empfohlener Pass, der den Inhaber in die Lage versetzt, seine Bemühungen auf dem Sektor der beruflichen Weiterbildung übersichtlich und vollständig zu dokumentieren. Eintragung auf Wunsch des Teilnehmers durch den Veranstalter. Die Funktionen des Berufsbildungspasses scheinen vor dem Hintergrund des lebenslangen Lernens und unterschiedlich verwertbarer Zertifikate in Zukunft immer wichtiger zu werden.

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