beschränkte Steuerpflicht I
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Rahmen der Körperschaftsteuer verwendetes Schlagwort für jene Ausprägung der beschränkten Steuerpflicht, die sich auf ausländische Körperschaftsteuersubjekte bezieht, d.h. auf Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die sowohl ihren Sitz als ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland haben (§ 2 I Nr.1 KStG; im Gegensatz zu § 2 I Nr.2 KStG). Einzelheiten vgl. beschränkte Steuerpflicht; Gegensatz: beschränkte Steuerpflicht II.
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