Bodenversiegelung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In § 1a des Baugesetzbuches werden die umweltschützenden Belange berücksichtigt. Aufgrund der Klimaveränderung ist dies eine ernstzunehmende Tatsache. Gemäß Gesetz ist mit dem Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, wobei die Bodenversiegelung auf ein notwendiges Maß zu begrenzen ist. Vielfach wird auf die versiegelte Fläche eine Oberflächenabwassergebühr erhoben.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Beleihungswertermittlung
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Europäisches Standardisiertes Merkblatt
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Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
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berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Bodenversiegelung
ausgehend
eingehend
Bodenversiegelung
ausgehend