Finanzausschuss
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in Großunternehmungen, Konzernen, Trusts etc. aus den Mitgliedern der Aufsichts- und Geschäftsführungsorgane (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Vorstand) gebildeter Kreis von Sachverständigen mit der Aufgabe, die Tätigkeit der Finanzierungsabteilungen zu überwachen. Der Finanzausschuss kann Anweisungen erteilen, prüfen und hat Mitwirkungsbefugnis bei wichtigen Finanzierungsaufgaben.
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