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fliegender Händler

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Warenverkauf ohne stationäres Verkaufslokal an wechselnden Orten mit temporärer Nachfrageballung (ambulanter Handel), z.B. bei Sportveranstaltungen, Stadtteilfesten, an touristischen Attraktionspunkten.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "fliegender Händler"

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