gewerbeertragsteuerlicher Staffeltarif
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bes. Begünstigung bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages für Personengesellschaften. Der gewerbesteuerliche Staffeltarif ist ab dem Erhebungszeitraum 2008 nicht mehr anzuwenden. Die Regelung wurde im Zuge der Unternehmensteuerreform aufgehoben.
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