Staffeltarif
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Gewerbesteuerrechts: Mit der Unternehmensteuerreform 2008 ist der Staffeltarif für die Gewerbesteuer ab dem Erhebungszeitraum 2008 erstmalig entfallen. Bisher diente der gewerbesteuerliche Staffeltarif zur Begünstigung bei der Gewerbeertragsteuer für Personenunternehmen: Statt einer einheitlichen Steuermesszahl stieg sie bis zu einem Gewerbeertrag von 48.000 Euro in vier Stufen à 12.000 Euro von ein Prozent auf fünf Prozent an (Gewerbesteuer). Seit dem Erhebungszeitraum 2008 beträgt die Steuermesszahl jedoch nunmehr 3,5 Prozent und ist einheitlich unabhängig von der Rechtsform anzuwenden.
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