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Güterstandsschaukel

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Darunter versteht man den Wechsel aus der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung und zurück zum Zwecke der Reduzierung der Schenkungsteuer. Durch den Wechsel des Güterstandes infolge einer ehevertraglichen Beendigung der Zugewinngemeinschaft kommt es zu einem Zugewinnausgleich, der zu keinem schenkungsteuerpflichtigen Erwerb führt.

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