Hausordnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundsätze für die Aufrechterhaltung der äußeren Ordnung in den Büros und Werkstätten eines Betriebes. In der Hausordnung kann u.a. geregelt werden: Raucherlaubnis, Esseneinnahme, Garderobenablage, Reinlichkeit, Inventar-, Schlüssel-, Anwesenheitskontrolle, Entfernung vom Arbeitsplatz, Passierschein, Besuchsannahme. Besteht ein Betriebsrat, hat dieser mitzubestimmen.
Vgl. auch Ordnung des Betriebs.
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