Klausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Nebenabrede bei Verträgen (Handelsklauseln).
2. Einzelbestimmung des Versicherungsvertrags zur Abänderung (Erweiterung, Beschränkung) des Deckungsumfangs zwecks Anpassung an den individuellen Versicherungsbedarf.
Arten:
(1) Standard-Klauseln (feste Klausel) werden für eine Vielzahl zukünftiger Fälle formuliert und sind Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB);
(2) auf den Einzelfall zugeschnittene Klausel (wilde Klausel), die nicht der Aufsicht unterliegen und nicht revisibel sind; rechtlich: Besondere Versicherungsbedingungen (BVB), v.a. Makler-Klausel.
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