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Konvergenztheorie

Definition: Was ist "Konvergenztheorie"?

Der Konvergenztheorie zufolge sind die Wirtschaftsordnungen industrialisierter Länder, die anfänglich unterschiedlich strukturiert sind, gleichen technischen und wirtschaftlichen Sachzwängen ausgesetzt und müssen daher ähnliche Lösungswege einschlagen.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Charakterisierung: Der Konvergenztheorie zufolge sind die Wirtschaftsordnungen industrialisierter Länder, die anfänglich unterschiedlich strukturiert sind, gleichen technischen und wirtschaftlichen Sachzwängen ausgesetzt und müssen daher ähnliche Lösungswege einschlagen: Die Wirtschaftsordnungen werden sich daher immer ähnlicher.
    (1) Für privatwirtschaftliche Marktwirtschaften wird ein wachsender staatlicher Einfluss auf den Wirtschaftsprozess und ein Funktionsverlust des Privateigentums bei sich ausweitender Managerherrschaft unterstellt.
    (2) Für staatssozialistische Zentralplanwirtschaften wird eine Entideologisierung der Wirtschaftslenkung, die Dezentralisierung der Planungsrechte und ebenfalls ein Machtzuwachs der Manager abgeleitet. Dies führe zu einer Annäherung der institutionellen, politischen und ökonomischen Strukturen und Strategien.

    2. Ansätze: In welcher Richtung dieser Angleichungsprozess erfolgt und in welchem Umfang er die unterschiedlichen wirtschaftlichen Teilordnungen (Morphologie) erfasst, wird unterschiedlich gesehen:
    (1) Eine Position geht davon aus, dass die privatwirtschaftliche Marktwirtschaft den „Marsch in den Sozialismus” antreten muss (Schumpeter, Kapitalismus).
    (2) Dagegen wird einem anderen Ansatz zufolge angenommen, dass die sozialistischen Zentralplanwirtschaften sich den privatwirtschaftlichen Marktwirtschaften annähern müssen (Rostow, Boettcher).
    (3) Bei der „umfassenden” Konvergenztheorien wird unterstellt, dass beide Wirtschaftsordnungen sich gleichzeitig auf ein einheitliches, gemischtes System hinbewegen und dass dessen Ordnung die optimale Mischung der einzelnen Teile der ursprünglichen Wirtschaftsordnungen ist (Tinbergen, Galbraith).
    (4) Die „partielle” Konvergenztheorie beinhaltet, dass nur einzelne Teilordnungen sich angleichen, während die anderen weiterhin systemspezifisch unterschiedlich bleiben (Wiles, Küng).

    3. Kritik: Gegen diese Annahmen wird eingewendet, dass es sich hierbei um ein nur oberflächliches Verständnis unterschiedlich organisierter Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme handelt und die Diagnose und Erklärung institutionellen Wandels methodologische Schwächen beinhaltet. Die v.a. von den Ansätzen (3) und (4) hervorgehobene Annäherung der Planungstechniken sage nichts darüber aus, wie und von wem diese jeweils angewendet werden. Einer fundierten ordnungstheoretischen Analyse könnten sie so insgesamt nicht standhalten.

    Vgl. auch gemischte Wirtschaftsordnung.

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