Leistungskommission
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Kommissiongeschäft, das nicht eine Ware, sondern eine sonstige Leistung zum Gegenstand hat, z.B. die Vermietung von Ferienwohnungen (Ferienhaus) durch einen gewerblichen Vermieter, der gegenüber den Feriengästen im eigenen Namen auftritt, während die vermieteten Wohnungen privaten Kapitalanlegern gehören, die ihn zur Vermietung der Wohnungen lediglich beauftragt haben. Umsatzsteuerlich wird die Leistungskommission so behandelt, als hätte der Kommissionär die Leistung selbst an den Dritten erbracht und als hätte der Auftraggeber eine Leistung derselben Art zuvor an ihn erbracht. Das bedeutet v.a., dass das vom Kunden an den Kommissionär gezahlte Entgelt in vollem Umfang steuerpflichtig ist, obwohl der Eigentümer der Wohnung selbst ein Privatmann ist.