Margenkompetenz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vorgegeben wird eine Standardkondition (Einstandssatz und Marge) für ein bestimmtes Kreditprodukt. Die hierarchiemässigen Kompetenzträger können dann abgestufte, risikoadjustierte Abschläge vornehmen und auch ggf. das gesamte Vertriebsergebnis einer Kundenverbindung berücksichtigen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Margenkompetenz
ausgehend
eingehend
Margenkompetenz
ausgehend