marktüblicher Zinsfuß
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
für sichere Kapitalanlagen erster Bonität zu erzielender Zins. Berechenbar aus dem Durchschnitt der Effektivzinsen für Staatsanleihen, Pfandbriefe und erststellige Hypotheken. Der marktübliche Zinsfuß entspricht dem „reinen Zins”, d.h. sämtliche akzessorischen Bestandteile (z.B. Risikoprämien) werden ausgesondert. Von Bedeutung ist der marktübliche Zinsfuß für die Bewertung von Effekten.
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