Overruling
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Unter Overruling versteht man die manuelle Änderung eines maschinell ermittelten Ratingergebnisses auf der Grundlage einer Einzelfallentscheidung. Der Sachbearbeiter trifft dabei eine individuelle Ermessensentscheidung. Wichtig ist dabei zu beachten, dass eine Regel des standardisierten Ratingvorganges durch einen autorisierten Sachbearbeiter überstimmt und damit korrigiert wird. Natürlich wird dies hinreichend zu begründen und zu dokumentieren sein.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Overruling
ausgehend
eingehend
Overruling
ausgehend