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Overruling

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Unter Overruling versteht man die manuelle Änderung eines maschinell ermittelten Ratingergebnisses auf der Grundlage einer Einzelfallentscheidung. Der Sachbearbeiter trifft dabei eine individuelle Ermessensentscheidung. Wichtig ist dabei zu beachten, dass eine Regel des standardisierten Ratingvorganges durch einen autorisierten Sachbearbeiter überstimmt und damit korrigiert wird. Natürlich wird dies hinreichend zu begründen und zu dokumentieren sein.

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