Overruling
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Unter Overruling versteht man die manuelle Änderung eines maschinell ermittelten Ratingergebnisses auf der Grundlage einer Einzelfallentscheidung. Der Sachbearbeiter trifft dabei eine individuelle Ermessensentscheidung. Wichtig ist dabei zu beachten, dass eine Regel des standardisierten Ratingvorganges durch einen autorisierten Sachbearbeiter überstimmt und damit korrigiert wird. Natürlich wird dies hinreichend zu begründen und zu dokumentieren sein.
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Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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