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Punitive Damages

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    In den USA und in Kanada gebräuchlicher Strafschadenersatz, der besonders im Bereich der Produkthaftpflicht (Produkthaftpflichtversicherung) gewährt wird. Der Strafschadenersatz kann erheblich über den Ausgleich des materiellen und immateriellen Schadens des Geschädigten hinausgehen. Voraussetzung für die Festsetzung von Punitive Damages ist die besondere Verwerflichkeit (Bösartigkeit, Rücksichtslosigkeit) des schädigenden Verhaltens. Die Punitive Damages werden von einer Geschworenenjury festgelegt, häufig jedoch von späteren Instanzen nach unten korrigiert.

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