Punitive Damages
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In den USA und in Kanada gebräuchlicher Strafschadenersatz, der besonders im Bereich der Produkthaftpflicht (Produkthaftpflichtversicherung) gewährt wird. Der Strafschadenersatz kann erheblich über den Ausgleich des materiellen und immateriellen Schadens des Geschädigten hinausgehen. Voraussetzung für die Festsetzung von Punitive Damages ist die besondere Verwerflichkeit (Bösartigkeit, Rücksichtslosigkeit) des schädigenden Verhaltens. Die Punitive Damages werden von einer Geschworenenjury festgelegt, häufig jedoch von späteren Instanzen nach unten korrigiert.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
eingehend
Punitive Damages
ausgehend