Sanktionsrichtlinie
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Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.6.2009 über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen (ABl. L 168 vom 30.6.2009, S. 24); verbietet die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt und sieht gemeinsame Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen vor, die in den Mitgliedstaaten der EU gegen Arbeitgeber zu verhängen sind, die gegen dieses Verbot verstoßen. Die Richtlinie wurde durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex vom 22.11.2011 (BGBl. I 2258) in deutsches Recht umgesetzt.