Schatzanweisungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: kurz- und mittelfristige Anleihen, die von öffentlichen Gebietskörperschaften, bes. Staatsregierungen, zur Finanzierung gegeben werden.
2. Arten:
(1) Verzinsliche Schatzanweisungen: Diese werden mit Laufzeiten von zwei Jahren vom Bund seit 1996 regelmäßig im vierteljährlichen Rhythmus emittiert.
(2) Unverzinsliche Schatzanweisungen (U-Schätze): U-Schätze mit sechsmonatiger Laufzeit (Bubills) werden ebenfalls regelmäßig mit 2-3 Ausgaben pro Monat begeben. Die Laufzeit bei Ausgabe beträgt 3, 6, 9 oder 12 Monate. Die Verzinsung erfolgt auf dem Wege des Diskontabschlags. U-Schätze werden zum Nennwert abzüglich des vereinbarten Zinsabschlags verkauft, bei Fälligkeit zum Nennwert zurückgezahlt.