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Sonderorganisationen der UN
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Specialized Agencies; Organisationen mit einem ausgedehnten internationalen Zuständigkeitsbereich auf wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und weiteren Gebieten, den UN angeschlossen. Gemäß Art. 57 UN-Charta wurden mit den nachstehenden, teils schon viele Jahre bestehenden teils neu errichteten autonomen internationalen Organisationen Abkommen abgeschlossen, die die Kompetenzen der zu dem System der UN gehörigen Organisationen festlegen.
Im Einzelnen: Internationale Arbeitsorganisationen (ILO); Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisationen der Vereinigten Nationen (FAO); Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO); Weltgesundheitsorganisation (WHO); Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Weltbank (IBRD); Internationale Finanz-Corporation (IFC); Internationale Entwicklungsorganisation (IDA); Internationaler Währungsfonds (IWF); Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO); Weltpostverein (UPU); Internationaler Fernmeldeverein (ITU); Weltorganisation für Meteorologie (WMO); Internationale Organisation für Seeschifffahrtsfragen (IMO); Welthandelsorganisation (World Trade Organization (WTO)); Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD); Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO); Organisation der Vereinigten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO).
Mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) bilden die vorstehend genannten Sonderorganisationen der UN die den Vereinten Nationen angeschlossenen zwischenstaatlichen Organisationen (UN-Familie).
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