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Syndikus

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung für einen in der Geschäftsleitung eines Unternehmens, eines Verbands, einer Genossenschaft o.Ä. tätigen Juristen, der für Rechtsangelegenheiten zuständig ist. Syndikusanwalt ist ein angestellter Rechtsanwalt, der für seinen Arbeitgeber rechtsberatende oder rechtsgestaltende Tätigkeiten ausübt, der aber in der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs nicht durch das Dienstverhältnis im Unternehmen eingeschränkt werden darf. Begründung: Der Rechtsanwalt ist "unabhängiges Organ der Rechtspflege" (§ 1 BRAO).

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    Mindmap "Syndikus"

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