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Tarifstatistik

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teil der amtlichen Statistik, der Informationen über die Entwicklung der Tariflöhne und -gehälter sowie bes. wichtige tarifliche Regelungen wie Arbeitszeit, Leistungslohn, Einmalzahlungen, Sonderzahlungen oder Urlaubsdauer bereitstellt. Dabei werden die unterschiedlichen Lohn- und Gehaltsgruppen gesondert erfasst, damit die Entwicklung der verschiedenen - v.a. der oberen und der unteren - Gruppen verglichen und soziale Aspekte bewertet werden können. Die Tarifstatistik wird durch Auswertung von Tarifverträgen erstellt, die aus den Bereichen Produzierendes Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung sowie den Gebietskörperschaften stammen. Firmentarifverträge werden dabei nicht berücksichtigt. Die Auswertung basiert auf einer Auswahl der wichtigsten Tarifverträge je Wirtschaftszweig. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt halbjährlich in Fachserie 16. Die Daten der Tarifstatistik sind zudem in der Tarifdatenbank des Statistischen Bundesamtes abrufbar.

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