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Third Party Logistics

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. 3PL; die Vergabe von Logistikleistungen an einen Logistik(dienst)leister. Dieser ist die „dritte Partei“ zwischen dem Hersteller oder dem Handelsunternehmen und dem Endkunden. 3 PL Leistungen sind insbesondere auch denkbar im Rahmen von § 454 II HGB als sog. „beförderungsbezogene Zusatzleistungen“ des Spediteurs. Noch weitergehend als Third Party Logistics ist die Fourth Party Logistics. Der 4PL übernimmt als Netzwerkintegrator die übergreifende Steuerung der im logistischen Netzwerk verteilten technologischen, informatorischen und personellen Ressourcen.

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