Todesursache
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Spezifikation der Bevölkerungsstatistik bei der Erfassung der einzelnen Sterbefälle.
Als Maß der Sterblichkeit einer bestimmten Todesursache (z.B. Herz- und Kreislaufversagen) werden die Sterbefälle dieser Todesursache auf je 100.000 Lebende gleichen Alters sowie Geschlechts bezogen. Die Zuordnung eines Sterbefalles zu einer (einzigen) Todesursache ist oft nicht zweifelsfrei möglich. Die Erfassung erfolgt in der Todesursachenstatistik.
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