Transparenzprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mitunternehmerprinzip; Prinzip, eine Personengesellschaft nicht als eigenständiges Gebilde zu behandeln, sondern als Zusammenschluss gemeinsam handelnder Gesellschafter. Das gesamte Vermögen und Einkommen der Personengesellschaft wird steuerlich jedem Gesellschafter anteilig entsprechend seiner Beteiligungsquote zugerechnet.
Vgl. auch Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), Mitunternehmer.
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Aktiengesellschaft (AG) Arbeitnehmer Aufwendungen Betriebsstätte Genossenschaft Gewerbebetrieb GmbH & Co. KG Kapitalertragsteuer Kommanditgesellschaft (KG) Lebenspartnerschaft Nachhaltigkeit Nichtigkeit Personengesellschaft Reverse-Charge-Verfahren Rückstellung Vorsteuerabzug Wechsel offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft Äquivalenzprinzip
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