Universal Design
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gestaltung des eigenen Hauses auf Basis der aktuellen Lebenssituation unter Berücksichtigung auch künftiger Nutzungen. Der Begriff Universal Design bedeutet so viel wie universell nutzbar. Dies sind Häuser und Wohnungen, die die Ansprüche von Eltern, Kindern und älteren Menschen gleichermaßen erfüllen. Neben der Architektur beinhaltet universal Design auch die Funktionalität alltäglicher Gebrauchsgegenstände.
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Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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