Direkt zum Inhalt

Unterlassungsdelikt

Definition: Was ist "Unterlassungsdelikt"?

Es geht um Straftatbestände, die dadurch verwirklicht werden, dass vom Täter eine rechtlich geforderte Handlung unterlassen wird.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Es geht um Straftatbestände, die dadurch verwirklicht werden, dass vom Täter eine rechtlich geforderte Handlung unterlassen wird. Man unterscheidet:
    (1) Das echte Unterlassungsdelikt betrifft vom Gesetzgeber typisierte Lebenssituationen, in denen er eine Pflicht zum Handeln quasi als selbstverständlich unterstellt, so z.B. bei der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB) oder bei der Nichtanzeige geplanter Straftaten (§ 138 StGB).
    (2) Das unechte Unterlassungsdelikt: Der Täter wird hier dafür bestraft, dass er einen Erfolg (Schaden) nicht abgewendet hat, obwohl er zur Schadensvermeidung aufgrund einer bes. Garantenstellung verpflichtet war (§ 13 StGB).

    Beispiel: Eltern retten vorsätzlich ihr ertrinkendes Kind nicht, obwohl es ihnen möglich wäre.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Unterlassungsdelikt"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Unterlassungsdelikt Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/unterlassungsdelikt-50249 node50249 Unterlassungsdelikt node32061 Garantenstellung node50249->node32061 node46604 Strafrecht node99610 Kausalität rechtlich node32061->node99610 node99741 Ingerenz node32061->node99741 node99733 Kausalitätstheorien rechtlich node32061->node99733 node99741->node50249 node99733->node50249 node99733->node46604 node99733->node99610
    Mindmap Unterlassungsdelikt Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/unterlassungsdelikt-50249 node50249 Unterlassungsdelikt node32061 Garantenstellung node50249->node32061 node99741 Ingerenz node99741->node50249 node99733 Kausalitätstheorien rechtlich node99733->node50249

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete