Verkehr mit Taxen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt.
Einzelheiten: §§ 25 ff. der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 21.6.1975 (BGBl. I1573) m.spät.Änd.
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