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Versicherungsnummer

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kennzeichen jedes Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Versicherungsnummer hat zwölf Stellen und setzt sich zusammen aus: Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers (zwei Stellen), Geburtsdatum des Versicherten (sechs Stellen), Anfangsbuchstaben des Familiennamens oder des Geburtsnamens (eine Stelle), Seriennummer und Prüfziffer (drei Stellen).

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