Versicherungsnummer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kennzeichen jedes Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Versicherungsnummer hat zwölf Stellen und setzt sich zusammen aus: Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers (zwei Stellen), Geburtsdatum des Versicherten (sechs Stellen), Anfangsbuchstaben des Familiennamens oder des Geburtsnamens (eine Stelle), Seriennummer und Prüfziffer (drei Stellen).
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