Vier-Parteien-System
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Abwicklung von Kartenzahlungen erfolgt in der Regel in Drei- oder Vier-Parteien-Systemen. Im Gegensatz zum Drei-Parteien-System liegen die Aufgaben für Aquiring und Issuing in Vier-Parteien-Systemen bei unterschiedlichen Unternehmen und sind getrennt vom Kartenscheme selbst. Ein Vier-Parteien-System umfasst folgende Stakeholder:
a) Issuer;
b) Acquirer;
c) Kartenbesitzer;
d) Kartenakzeptanten (Händler). Die Rolle des Issuers bzw. Acquirers übernehmen Kreditinstitute und spezialisierte Zahlungsdienstleister, die dafür Lizenzen von der entsprechenden Kartenorganisationen erwerben müssen.
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