Werkrealschule
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Werkrealschule ist die Bezeichnung, die in Baden-Württemberg seit einer Schulreform 2010/2011 für die Hauptschulen genutzt wird. Die Reform war eine Reaktion auf die bundesweite Debatte um die Hauptschulen und das dreigliedrige Schulsystem insgesamt.
Die Einführung der Werkrealschule war umstritten, der Landesregierung wurde vorgeworfen, hier lediglich Marketing in Form eines Relaunch unter neuem Etikett zu betreiben. Dieser Vorwurf ist leicht nachvollziehbar, denn die Unterschiede zwischen Werkrealschule und Hauptschule sind relativ gering. Auch deklaratorisch besteht einige Verwirrung. So nutzt bspw. das Baden-Württembergische Kultusministerium weiterhin beide Begriffe nebeneinander. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass einzügige Hauptschulen (also bes. kleine Schulen mit nur einer Klasse je Klassenstufe) von der Reform ausgenommen blieben. Solche kleinen Hauptschulen wurden aber gleichzeitig aufgefordert, sich mit anderen Schulen zusammenzuschließen, um möglichst flächendeckend Werkrealschulen einrichten zu können.
Der Hauptunterschied des Konzepts Werkrealschule zur Hauptschule besteht in einem zehnten Schuljahr, das leistungsstarke Schülerinnen und Schüler zu einem mittleren Bildungsabschluss, dem sogenannten Werkrealschulabschluss, führt. Voraussetzung war zunächst die Übertreffung bestimmter Leistungsstandards in Klasse neun, zum Schuljahr 2012/2013 wurde diese Hürde jedoch abgeschafft. Für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler besteht gleichzeitig die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss erst am Ende des zehnten Schuljahrs zu absolvieren (anstatt bereits nach Klasse 9).