Wohneigentumsrente
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Entlastung durch ein im Rentenalter unbelastetes Wohneigentum bezeichnet man als Wohneigentumsrente.
Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes wird ein alleinstehender Rentner im Durchschnitt mit monatlich 530 Euro (West) bzw. 403 Euro (Ost) entlastet, wenn er im entschuldeten Wohneigentum statt zur Miete wohnt. Zwei-Personen-Rentnerhaushalte sparen sogar 632 Euro (West) bzw. 461 Euro (Ost).
Statistisch bedeutet dies eine Einkommensverbesserung um 30 Prozent. Diese Zusatzrente besteht aus dem Mietwert der selbstgenutzten Wohnung abzüglich aller Aufwendungen für den Unterhalt dieser Wohneinheit.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Wohneigentumsrente
ausgehend
eingehend
Wohneigentumsrente
ausgehend