Zollbürgschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Avalierung von Einfuhrabgaben durch seitens der Finanzverwaltung zugelassene Kreditinstitute als selbstschuldnerische Bürgschaft im Auftrage von Spediteuren oder Importeuren, die ein offenes Zolllager unterhalten und Importabgaben bis zum Weiterverkauf/Weiterverarbeitung der Waren stunden lassen. Begünstigte des Avals ist die Zollverwaltung. Spediteure lassen sich bei Importen Zölle oder Einfuhrabgaben gegen Bürgschaft stunden und ziehen diese später von Importeuren ein. Das Verfahren beschleunigt die Abwicklung der Geschäfte und den Transport.
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