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Betriebsformen des Handels
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1. Begriff: Eine Betriebsform des Handels ist die Zusammenfassung realer Erscheinungsformen des Handels, die nach einem oder mehreren Merkmalen ähnlich sind und sich dadurch von anderen Betrieben deutlich unterscheiden.
2. Unterscheidungsmerkmale: Kundenkreis (Einzelhandel, Großhandel) Basisstrategie (Versorgungs-, Erlebnishandel), Betätigungsfeld (Binnen-, Außenhandel), Standort (City, Grüne Wiese), Sortiment (Universal-, Spezialhandel), Andienung (Bedienung, Selbstbedienung, Katalog), Preise (Discount-, Hochpreisgeschäft), Inkasso (Automatenladen, persönliches Inkasso), Distanzüberwindung (stationärer, ambulanter Handel), Kundenkreis (Belegschaftshandel, Handel für Jedermann), Integration in eine Agglomeration (Einkaufszentrum, Passagen), Organisationsform (Kooperations-, Konzentrationsformen des Handels), Anzahl der Verkaufsstätten (Filialbetrieb, Einzelunternehmen) mit weiteren Differenzierungen nach Betriebsgröße (Umsatz, Verkaufsfläche, Mitarbeiter), Warengruppen, Bedarfen.
3. Zielsetzung: Profilierung mit Merkmalskombinationen, die von den Konsumenten als Ausdruck einer eigenständigen Marketingkonzeption wahrgenommen werden. Der stete Wandel im Handel (Dynamik der Betriebsformen, Ladenverschleiß) sowie vielfältige Überschneidungen der Einteilungskriterien erschweren eine eindeutige Zuordnung und führen zu einer pragmatischen, von Praxis und Wissenschaft weitgehend anerkannten Einteilung.
4. Bedeutung: Einteilungen in der amtlichen Statistik (Handels- und Gaststättenzählung), bei der regionalen Einzelhandelsplanung, bei Betriebsvergleichen, in der Konkurrenzforschung sowie bei Marktanteilsberechnungen zur Marktabgrenzung in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen.
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