Automatenladen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betriebsform des Handels mit totaler Selbstbedienung: Sämtliche Waren werden in Automaten präsentiert, der Kunde wählt aus und entnimmt nach Eingabe von Zahlungsmitteln (Münzen oder Scheckkarten) die gewünschte Ware. Automatenladen existieren (v.a. in den USA und Japan) an Einkaufsschwerpunkten (z.B. Bahnhöfen) mit einem begrenzten Angebot von Waren des kurzlebigen Bedarfs, wie Lebensmittel, Getränke, Zigaretten, Süßigkeiten, Filme, Schallplatten, Bücher.
Vgl. auch Automatenverkauf.
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