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Computermissbrauchversicherung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Erscheinungsform der Vertrauensschadenversicherung. Versicherungsdeckung für den Arbeitgeber zum Schutz vor den Folgen eines Vertrauensmissbrauchs von Seiten der Mitarbeiter durch Programmmanipulation und durch Unterdrückung, Veränderung oder Einschiebung von Datenträgern. Außerdem trägt die Computermissbrauchversicherung die Kosten der Wiederherstellung bei einer vorsätzlichen Schädigung des Versicherungsnehmers durch Löschen von Daten, Beschädigen, Zerstören oder Beiseiteschaffen von Datenträgern, Programmen und Datenverarbeitungsanlagen. Abzugrenzen von einer Datenmissbrauchversicherung.

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    Mindmap "Computermissbrauchversicherung"

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