Bundesgesundheitsrat
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eingesetzt durch Beschluss der Bundesregierung vom 15.3.1963.
Aufgabe: Beratung der Bundesregierung in Fragen des Gesundheitswesens, v.a. zur Vorbereitung der Gesetzgebung. 1996 wurde der Bundesgesundheitsrat aufgelöst.
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