Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft (BFAFH)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bis zum 31.12.2007 nicht rechtsfähige Forschungseinrichtung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL); Sitz in Hamburg. Seit dem 1.1.2008 eingegliedert in das Bundesforschungsinstitut für ländliche Räume, Wald und Fischerei - Johann Heinrich von Thünen-Institut
Aufgabe: Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen als Entscheidungshilfen für die Bundesregierung im Bereich der Forst- und Landwirtschaft; Beratung der Wirtschaft und Ausbildung von Fachkräften.