Bedarfsdeckungsmonopol
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
öffentliches Unternehmen, das zwar eine (partielle) Monopolstellung besitzt (wie z.B. Straßenbahnen, Versorgungsbetriebe), diese aber aus wirtschafts- oder sozialpolitischen Gründen preispolitisch nicht ausnutzt. Da sie Kollektivbedürfnisse zu befriedigen hat, ist ihre Preispolitik i.d.R. auf Kostendeckung und möglichst auf Erzielung eines „angemessenen” Gewinns abgestellt.
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