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betagte Forderungen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Forderungen, die an einem bestimmten zukünftigen Termin fällig werden. Die Geltendmachung des Anspruches aus einer betagten Forderung ist bis zu diesem Termin aufgeschoben.

    Bei Insolvenz gelten betagte Forderungen als fällig.

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    Mindmap "betagte Forderungen"

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