Bilanzierungsmethode
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Grundlage der Planung und Koordination der Wirtschaftsprozesse in staatssozialistischen Zentralplanwirtschaften. Die Bilanzierungsmethode basiert auf den Salden naturaler Planbilanzen als Anzeiger der Knappheitsgrade und als Auswahlkriterium für die Ziele der zentralen Planungsinstanz (Güterbilanzen, Arbeitskräftebilanzen etc.). Diese Ziele werden in die zu ihrer Erfüllung notwendigen Güter erster Ordnung umgerechnet (Mengersche Güterordnung). Diesem Bedarf (Bedarfsbilanzen) werden der vorhandene Bestand und die importierbaren Gütermengen gegenübergestellt. Ein eventueller Fehlbetrag muss entweder in der folgenden Planperiode produziert werden oder die Menge der Endprodukte wird reduziert. Auftretende Fehlbeträge für die Güter der unterschiedlichen Ordnungen werden also so lange in solche nächsthöherer Ordnung umgerechnet und dieser Bedarf gesamtwirtschaftlich aggregiert, bis das ursprüngliche zentrale Zielbündel in solchen Gütern ausgedrückt ist, die sich nicht mehr durch inländische Produktion oder Importe vermehren lassen (Güter höchster Ordnung: Arbeit und Boden, aber auch Engpassgüter im Bereich der Produktionsmittel).
Da nicht alle staatlichen Ziele mit den verfügbaren Gütern gleichzeitig erreichbar sind und Fehlbeträgen für einzelne Produkte zunächst Überschussbestände in anderen Bilanzen gegenüberstehen, werden nun so lange Umstrukturierungen des zentralen Zielbündels und der den Bilanzen zugrunde gelegten Produktionsverflechtungen vorgenommen, bis eine bestmögliche Anpassung der Ziele an die Produktionsmöglichkeiten und ein möglichst effizienter Mitteleinsatz erreicht sind. Allerdings gibt es keine marktliche Allokation, d.h. dem Preismechanismus gleichwertiges Verfahren zur Ermittlung von Knappheiten.