Direkt zum Inhalt

BDizG

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Bundesdisziplinargericht, durch das Gesetz zur Neuordnung des Disziplinarrechts vom 9.7.2001 zum 31.12.2003 aufgelöst. Die gerichtlichen Verfahren wurden auf die Verwaltungsgerichte übertragen.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "BDizG"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap BDizG Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bdizg-31314 node31314 BDizG
    Mindmap BDizG Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bdizg-31314 node31314 BDizG

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete