Auszehrungsverbot
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Prinzip in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), nach dem eine Reduzierung der erstmalig festgesetzten betrieblichen Ruhegeldleistungen (auch) gegen eine periodische Anhebung von anderweitigen Versorgungsbezügen unzulässig ist. Das Auszehrungsverbot bezieht sich nur auf laufende Versorgungsleistungen (nicht auf Anwartschaften). Vgl. § 5 I BetrAVG.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
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Auszehrungsverbot
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