Betrieb gewerblicher Art
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
steuerrechtlicher Begriff für Einrichtungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen oder anderen wirtschaftlichen Vorteilen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamttätigkeit der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Nicht erforderlich ist Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr.
Kein Betrieb gewerblicher Art ist ein Hoheitsbetrieb.
Einzelheiten: § 4 KStG, Körperschaftsteuer-Richtlinien zu § 4 KStG.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Arbeitnehmer
Betrieb
Betriebsstätte
Genossenschaft
GmbH & Co. KG
Kommanditgesellschaft (KG)
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Lizenzgebühren
Nachhaltigkeit
Personengesellschaft
Reverse-Charge-Verfahren
Societas Europaea (SE)
Umsatz
Verschmelzung
Vorsteuerabzug
Wechsel
stille Gesellschaft
Äquivalenzprinzip
eingehend
Betrieb gewerblicher Art
ausgehend
eingehend
Betrieb gewerblicher Art
ausgehend