Eigentümerhypothek
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nur in Ausnahmefällen mögliche Form der Hypothek, da ein Grundstückseigentümer keine persönliche Forderung gegen sich selbst haben und auf seinem Grundstück keine Hypothek für sich bestellen kann. Die Eigentümerhypothek kommt vor, wenn der Eigentümer die hypothekarisch gesicherte Forderung erwirbt, ohne dass diese infolgedessen untergegangen ist, andernfalls verwandelt sie sich in eine Eigentümergrundschuld (§ 1177 BGB).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Darlehen
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Verwandtschaft
Vorsatz
Willenserklärung
eingetragener Verein (e.V.)
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
ohne Gewähr
eingehend
Eigentümerhypothek
ausgehend