Grenzstreifen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zollrechtlich ein Streifen von drei bzw. sechs Metern Breite längs des eine Freizone umgebenden Zollzauns, in dem einige Beschränkungen und Pflichten gelten, um die zollamtliche Überwachung nicht zu gefährden (§ 26 Zollverordnung).
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