Indentgeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Purchase Order; Außenhandelsgeschäft, bei dem der Warenlieferer (Indentnehmer) erst dann in den Vertrag eintritt, wenn es ihm gelungen ist, die von dem Kunden (Indentgeber) gewünschten Waren zu den gewünschten Konditionen und Preisen zu beschaffen.
Formen:
(1) Closed Indent: Der Indentgeber benennt die einzubeziehenden Lieferanten oder legt die Ware fest (z.B. bei Markenartikeln);
(2) Open Indent: Der Indentgeber überlässt dem Indentnehmer die Wahl des Lieferanten und der Waren.
Vgl. auch Indentkunde, Indentvertreter.
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