drittfinanzierter Arbeitsvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Arbeitsvertrag, bei dem der Arbeitgeber die vollen Arbeitgeberpflichten gegenüber dem Arbeitnehmer übernimmt, aber die finanziellen Belastungen ausschließlich oder überwiegend von einem Dritten getragen werden. Drittfinanzierte Arbeitsverträge finden sich v.a. im Hochschul- und Forschungsbereich, wenn eine Förderungsinstitution die Personalkosten trägt (Drittmittelforschung). Oft liegt ein befristeter Arbeitsvertrag vor (vgl. § 2 II Wissenschaftszeitvertragsgesetz). Umstritten ist, ob die Streichung der Mittel ohne weiteres zur betriebsbedingten Kündigung berechtigt.
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