Einkaufsagent
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Außenhandelsgeschäft tätiger Vertreter mit der Aufgabe, aufgrund seiner bes. Kenntnis des Marktes im Einkaufsland für den ausländischen Auftraggeber günstige Einkaufsmöglichkeiten zu erschließen und entsprechende Verträge mit den Abladern zu vermitteln.
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