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Einkaufsagent

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Außenhandelsgeschäft tätiger Vertreter mit der Aufgabe, aufgrund seiner bes. Kenntnis des Marktes im Einkaufsland für den ausländischen Auftraggeber günstige Einkaufsmöglichkeiten zu erschließen und entsprechende Verträge mit den Abladern zu vermitteln.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Einkaufsagent"

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