Generalverkehrsplan (GVP)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Plan, der die gesamte Verkehrssituation in einem Planungsraum (Gemeinde, Land) berücksichtigt.
Zweck: Der Generalverkehrsplan soll aufgrund der Analyse und Diagnose der gegebenen Situation unter bestimmten Zielsetzungen die künftige Situation prognostizieren und Maßnahmen zur Erreichung der künftig angestrebten Situation vorschlagen.
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